Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.1967 - V C 157.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,262
BVerwG, 24.05.1967 - V C 157.66 (https://dejure.org/1967,262)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.1967 - V C 157.66 (https://dejure.org/1967,262)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1967 - V C 157.66 (https://dejure.org/1967,262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 109
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)

  • OVG Bremen, 12.11.1971 - II BA 116/71

    Ziel der Kriegsopferfürsorge über die Sicherung des notwendigen Mindestbedarfs

    Das gilt auch für Kriegsbeschädigte, die in das Arbeitsleben nicht mehr eingegliedert werden können (vgl. Hesse VGH, Beschluss vom 25.7.1967, KOFSchwR 1967, 93), Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.5.1967 - V C 157.66 -, KOFSchwR 1967, 58 = BVerwGE 27, 109) begrenzt zwar den Gedanken des Schadensausgleichs, es orientiert sich dabei aber an dem Ziel der Erlangung (Erhaltung) einer angemessenen Lebensstellung, mit dessen Erreichung sich das Ausgleichsprinzip in seinen gesetzlichen Grenzen erfüllt habe, und unterstreicht damit die Bedeutung des Richtpunktes der angemessenen Lebensstellung.

    Für die inhaltliche Bestimmung des Begriffs der "angemessenen Lebensstellung" mag allerdings - hierauf läuft die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 24.5.1967 ( V C 157.66 , a.a.O.) hinaus - die in § 25 a Abs. 4 BVG angegebene Einkommensgrenze hinsichtlich der allgemeinen wirtschaftlichen Schädigungsfolgen (im Gegensatz zu den besonders schadensnahen Folgen) als Begrenzung zu berücksichtigen sein.

    Ob der Einsatz eigenen Einkommens unbillig ist, ist eine Rechtsfrage ( BVerwG, Urteil vom 24.5.1967 - V C 157.66 , a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 26.4.1967, KOFSchwR 1967, 62; Hess. VGH, a.a.O.; OVG Berlin, Urteil vom 21.8.1969, FEVS Bd. 17, 219).

    Darüber, ob dem Kläger im übrigen höhere laufende Hilfeleistungen zustehen, hat die Hauptfürsorgestelle nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden ( BVerwG, Urteil vom 24.5.1967 - V C 157.66 -, a.a.O., anders unter Hinweis auf § 25 Abs. 2 BVG: OVG Münster, Urteil vom 14.10.1965, KOFSchwR 1966, 68, Hess. VGH, a.a.O.).

    Es ist aber ihre Pflicht, den ihr bekannten Hilfefall im ganzen zu regeln und sich nicht auf einzelne geltend gemachte Ansprüche (hier: "höhere Regelsätze") zu beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.5.1967 - V C 157.66 -, a.a.O.).

    Bei Sonderfürsorgeberechtigten kommt als Rechtsgrundlage für zusätzliche Leistungen in erster Linie § 27 c BVG in Betracht ( BVerwG, Urteil vom 24.5.1967 - V C 157.66 -, a.a.O.; soweit sich aus dem Urteil des Senats vom 23.6.1969 etwas anderes ergibt, wird daran nicht festgehalten).

    Die Beklagte hat die schädigungsbedingten seelischen Beeinträchtigungen des in dieser Hinsicht nur noch vermindert belastbaren Klägers, der unter der Diskrepanz zwischen seinen Erwartungen und der schädigungsbedingten Unmöglichkeit, sie zu realisieren, leidet, zu berücksichtigen ( BVerwG, Urteil vom 27.8.1969 - V C 100.68 - Urteil vom 24.5.1967 - V C 157.66 -, a.a.O.).

    Dabei wird sie nicht ohne weiteres davon ausgehen können, die aus der seelischen Beeinträchtigung folgenden Bedürfnisse seien bei einem unter Wesensveränderungen leidenden Hirnverletzten wie dem Kläger den allgemeinen wirtschaftlichen Schadens folgen und nicht den besonders Schadens nahen Bedürfnissen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.05.1967 - V C 157.66 - ) zuzurechnen.

  • BVerwG, 21.04.1977 - 5 C 69.75

    Angemessene Lebensstellung - Wirtschaftliche Lebensumstände - Gesellschaftliche

    Geht es um die mittelbaren Schädigungsfolgen, deren Milderung die Leistungen der Kriegsopferfürsorge und darunter auch die Erziehungsbeihilfen nach § 27 BVG dienen sollen, so wird nicht die völlige Schadloshaltung der Beschädigten angestrebt, sondern lediglich eine unter sozialen Gesichtspunkten begrenzte Eingliederung (Urteil vom 24. Mai 1967 - BVerwG V C 157.66 - [Buchholz 436.7 § 27 a BVG Nr. 2]).

    Aus diesem Grunde sieht § 25 a Abs. 4 BVG eine bestimmte Einkommens grenze vor und verlangt damit von den Beschädigten, das über der Grenze liegende Einkommen einzusetzen (Urteil vom 24. Mai 1967 - a.a.O. -).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger angeführten Urteilen des erkennenden Senats vom 24. Mai 1967 - a.a.O. - und vom 24. April 1975 - a.a.O. -.

    So wird in der Entscheidung vom 24. Mai 1967 (a.a.O.) ausdrücklich darauf hingewiesen, es widerspreche dem Sinn der Kriegsopferfürsorge, die Schaffung einer angemessenen Lebensstellung davon abhängig zu machen, daß die in § 25 a Abs. 2 (jetzt Abs. 4) BVG geregelten Einkommens grenzen erreicht werden; es müßten auch die Fälle im Auge behalten werden, in denen der Beschädigte ohne die Schädigung zu einem höheren Einkommen gelangt wäre.

  • BVerwG, 28.06.1995 - 5 C 15.93

    Wertfestsetzung

    Das folgt schon daraus, daß die Leistungen der Kriegsopferfürsorge einen Teilleistungsbereich der Gesamtversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz bilden (vgl. § 9 Nr. 2 BVG), und ergibt sich im übrigen auch aus der besonderen entschädigungsrechtlich begründeten Schadensausgleichsfunktion der Kriegsopferfürsorge (s. dazu BVerwGE 27, 109 (113) [BVerwG 24.05.1967 - V C 157/66]; 52, 201 (208 f. [BVerwG 24.03.1977 - II C 14/75])).
  • BVerwG, 09.12.1974 - V B 71.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von Sonderfürsorge

    Der Kläger erstrebt die Zulassung der Revision, weil das Urteil des Berufungsgerichts von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1967 - BVerwG V C 157.66 - abweiche und auf dieser Abweichung beruhe.

    Es trifft nicht zu, daß das Urteil des Berufungsgerichts von der ausschließlich bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 27, 109) abweicht.

  • BVerwG, 26.05.1975 - 5 B 16.75

    Antrag eines Kriegsgeschädigten auf Übernahme der Fernsprechgebühren im Rahmen

    Hierfür reicht nicht aus, daß der Kläger das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1967 nennt (gemeint ist wohl das in BVerwGE 27, 109 abgedruckte Urteil) und schlicht vorträgt, der Verwaltungsgerichtshof sei von dieser Entscheidung abgewichen.

    Selbst wenn man - wie der Verwaltungsgerichtshof - davon ausgeht, daß die auf die Besonderheiten der Erholungsfürsorge zugeschnittene rechtliche Beurteilung in BVerwGE 27, 109 verallgemeinerungsfähig ist und in gleicher Weise für die Hilfe in besonderen Lebenslagen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge gelten kann, ist eine Abweichung bei der Rechtsanwendung und Rechtsauslegung nicht festzustellen.

  • BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes -

    Vielmehr sind sie - auch als "laufende" Leistungen - besondere Hilfen im Einzelfall (§ 25 Abs. 1 BVG, § 24 Abs. 1 Nr. 2 SGB I), die grundsätzlich (Ausnahmen: § 25 c Abs. 3 BVG und hierzu BVerwGE 99, 45) nur dann und nur soweit gewährt werden, als die Berechtigten nicht in der Lage sind, den nach den §§ 25 b ff. BVG anzuerkennenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach diesem Gesetz und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken (§ 25 a Abs. 1 BVG und Beschluß des Senats vom 7. April 1988 - BVerwG 5 B 141.87 - ), wobei auch sie auf die Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs zielen (vgl. BVerwGE 26, 217 [BVerwG 22.02.1967 - V C 131/66]; 27, 119 [BVerwG 24.05.1967 - V C 157/66]; 36, 260 [BVerwG 11.11.1970 - V C 32/70]; Urteil des Senats vom 2. November 1993 - BVerwG 5 C 25.91 - ).
  • BVerwG, 24.07.1975 - V C 22.74

    Überleitung des Anspruchs auf Berufsschadensausgleich auf den Träger der

    Bei dem Merkmal der Unbilligkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. BVerwGE 27, 109 [115]), den die Gerichte in vollem Umfange zu überprüfen haben.
  • BGH, 20.11.1973 - VI ZR 72/72

    Schadenersatzforderungen von Versorgungsberechtigten

    14 - § 132 - /Änderung und Ergänzung des BVG - Kriegsopferfürsorge/ zu Nr. 7; BVerwGE 26, 217, 220; 27, 109, 113? 119, 120; 32, 362, 364 ff; 36, 260, 262).
  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 50.70

    Antrag auf Berufsförderung - Anforderungen an den Antrag

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Februar 1967 (BVerwGE 26, 217 [BVerwG 22.02.1967 - BVerwG V C 131/66]) den Grundsatz des allgemeinen Fürsorgerechts, daß keine Hilfe für die Vergangenheit gewährt wird, auch auf die Kriegsopferfürsorge übertragen (siehe auch BVerwGE 27, 109 [BVerwG 24.05.1967 - V C 157.66]).
  • BVerwG, 02.11.1993 - 5 C 25.91

    Anrechnung einer lastenausgleichsrechtlichen Pflegezulage auf eine begehrte Hilfe

    Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind ebenfalls bedarfsorientiert (vgl. BVerwGE 26, 217 [BVerwG 22.02.1967 - V C 131/66] ; 27, 109 [BVerwG 24.05.1967 - V C 99/66] ; 36, 260 [BVerwG 11.11.1970 - V C 32/70] ).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 25.79

    Höhe der Erziehungsbeihilfe bei Unterkunft außerhalb der elterlichen Wohnung

  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 39.76

    Beihilfen zur Wohnungsrenovierung Schönheitsreparaturen - Ergänzende Hilfe zum

  • BVerwG, 12.12.1984 - 5 CB 9.84

    Voraussetzungen für das Wiederaufgreifen eines rechtsbeständig abgeschlossenen

  • BVerwG, 27.03.1968 - V C 46.67

    Hilfe bei Kriegsgräberfahrt im Wege der Kriegsopferfürsorge

  • BVerwG, 12.12.1984 - 5 CB 10.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 61.76

    Zur Bestimmung der Höhe bei den Einsparungen bei einem Erholungsaufenthalt

  • BVerwG, 11.05.1988 - 5 ER 216.87

    Angemessener Umfang der Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz

  • BVerwG, 07.04.1988 - 5 B 142.87

    Zuständigkeitsvorschrift für den Bereich der Sonderfürsorge als selbstständige

  • BVerwG, 27.03.1981 - 5 CB 7.80

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge zur Deckung von Schulden eines Hilfesuchenden

  • VG Koblenz, 12.05.1976 - 7 K 52/76

    Anrechnung von häuslichen Einsparungen bei einer Erholungsfürsorge;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.1989 - 6 S 2957/89

    Kriegsopferfürsorge - keine Hilfe für Vergangenheit

  • BVerwG, 07.04.1988 - BVerw 5 B 141.87

    Zuständigkeitsvorschrift für den Bereich der Sonderfürsorge als selbstständige

  • BVerwG, 12.06.1978 - 5 ER 204.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.07.1973 - V C 4.73

    Zur Frage der Erstattung von Umschulungskosten durch die Kriegsopferfürsorge

  • BVerwG, 11.05.1988 - 5 ER 217.87

    Vornahme der Bedarfsermittlung auf Grund eines objektiven Maßstabes bei Bemessung

  • BVerwG, 03.06.1969 - V ER 225.68

    Erholungsfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVersG) als eine Maßnahme im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht